Finanzgericht Köln entscheidet zu Due-Diligence-Kosten

"Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen die Kosten der finanziellen und rechtlichen Due Diligence den Anschaffungskosten zuzuordnen sind (Urteil v. 6.10.10, Az.: 13 K 4188/07)."

Geklagt hatte eine deutsche Aktiengesellschaft, die Beratungskosten i. H. v. 350 000 Euro, die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb einer britischen Limited und zweier niederländischer Unternehmen entstanden waren, als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelte. Das Finanzamt beurteilte die Kosten als aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten und wurde in dieser Rechtsauffassung bestätigt. Das Finanzgericht hat die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.

{{ name }} Chart
{{ name }} Aktie auf wallstreet:online

ARTIKEL DIESER AUSGABE

19. November 2010

VGH gibt Klage gegen BaFin statt

"Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat der Klage eines Rechtsanwalts gegen eine Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stattgegeben und das entgegenstehende... mehr

19. November 2010

Wir müssen stets das Ohr auf der Schiene haben

"Im September hat Klaus-Stefan Hohenstatt das Amt des Regional Managing Partners für die Region Deutschland und Österreich bei Freshfields Bruckhaus Deringer angetreten. Anders als seine... mehr