Streit um die Marke „Budweiser“ geht in die nächste Runde

"Der jahrzehntelange Streit zwischen der tschechischen Brauerei Budejovicky Budvar und dem US-Brauriesen Anheuser-Busch ist um ein Urteil reicher: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29.7.10 zu Gunsten von Budvar entschieden und Anheuser die Eintragung der EU-Marke „Budweiser"" versagt (Az.: C.214/09 P). Budvar konnte altere Rechte in den Beneluxstaaten, Deutschland, Frankreich, Italien und Osterreich geltend machen."

„Der Streit zwischen beiden Häusern ist damit jedoch nicht erledigt“, sagt Rechtsanwalt Alexander Späth, Markenrechtsexperte bei CMS Hasche Sigle. Anheuser habe nun die Möglichkeit, sich markenrechtlich in Europa weiter zu positionieren, indem es die nun zurückgewiesene EU-Marke in nationale Marken umwandelt (mit Ausnahme der Länder, in denen Budvar ältere Rechte geltend machen konnte).

Seit Jahrzehnten bringt sich Anheuser weltweit mit seinen Markenanmeldungen in Stellung und kollidiert dabei immer wieder mit Budvar, sei es in den USA, Europa, Israel, Vietnam oder Japan. Die Folge: Budweiser ist nicht gleich Budweiser. In den USA, Kanada und Großbritannien etwa benutzt Anheuser die Marke „Budweiser“, während Budvar auf „Czechvar“ oder „Budvar“ ausweicht. In Deutschland und in Österreich ist dies umgekehrt: Hier verwendet Budvar die Marke „Budweiser“ und Anheuser muss ausweichen.

„Der Streit ist in mehrfacher Hinsicht lehrreich“, kommentiert Rechtsanwalt Späth. Zum einen zeige er die Notwendigkeit, Marken frühzeitig international abzusichern. Werden Marken erst nach und nach und von Land zu Land angemeldet, bestehe die Gefahr, dass sich ein Mitbewerber in Stellung bringt und die Marke zu seinen Gunsten anmeldet. Solche Probleme seien heute an der Tagesordnung. Der Fall zeige auch, dass eine Einigung durch die Aufteilung von Auslandsmärkten nicht sinnvoll ist, wenn identische Marken kollidieren. Reisen und weltweite Bestellmöglichkeiten über das Internet seien nur zwei Gründe dafür, dass sich Produkte und Marken unabhängig von Landesgrenzen begegnen. „Nicht nur, dass sich der London-Tourist aus Österreich über den Geschmack seines ‚Budweiser‘ wundert, wenn er unerwartet ein amerikanisches Lager erhält“, so Späth. Es widerspreche auch dem Gedanken des europäischen Binnenmarktes, dass Waren unter derselben Marke von unterschiedlichen Unternehmen angeboten werden.

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