Geldanlage

Nachhaltigkeit fordert Fondsberater heraus

Das für die Finanzindustrie magische Datum rückt näher. Ab August müssen Anlage- und Versicherungsexperten lt. EU-Verordnung in ihren Beratungsprozessen auch ESG-Qualitätskriterien einbauen. Die sogenannte Nachhaltigkeitspräferenzabfrage wird Pflicht.

Nach Ansicht einiger Vertriebsprofis, die sich bereits des Themas Nachhaltigkeit angenommen haben, wird die Umsetzung der Vorgaben für einige Vermittler zur großen Herausforderung, ist doch der Kriterienkatalog für ökologisch nachhaltige Produkte bzw. Investitionsentscheidungen äußerst komplex. Das bestätigen uns auch die beiden Maklerprofis Gottfried Baer, Geschäftsführer bei Merwert, und Hans Seeliger, Geschäftsführer der gleichnamigen Gesellschaft, im Gespräch auf einer Tagung der BCA, einem marktführenden Maklerpool in Deutschland.

Je nach Sichtweise kommt erschwerend (oder auch nicht) hinzu, dass sich die BaFin vorerst von ihrer eigenen ESG-Richtlinie verabschiedet hat, die strengere Regeln für nachhaltige Investmentfonds vorgesehen hatte. BaFin-Chef Mark Branson begründet die Entscheidung mit dem Ukraine-Krieg und einem nicht ausreichend stabilen Umfeld für eine dauerhafte Regulierung. Die Richtlinie sollte Anleger vor Greenwashing schützen. Grundsätzlich beklagen Vermittlerverbände, es mangele derzeit an rechtsverbindlichen Kriterien, welche Fonds und Produkte überhaupt als nachhaltig gelten.

Weil von der BaFin darüber hinaus vorerst nichts Konkretes zu erwarten ist, geht der Finanzvertrieb seinen eigenen Weg. Die BCA-Gruppe, die im vergangenen Jahr ihren Umsatz um 21,4% auf 72,6 Mio. Euro steigern konnte, bietet künftig mit ihrer eigenen (digitalen) ESG-konformen Beratungsstrecke den angeschlossenen Maklerhäusern wichtigen Support an. „Seit über drei Jahren beschäftigen wir uns bereits damit“, berichtet BCA-Vorstand Frank Ulbricht.

In einem Punkt sind sich die Finanzprofis Baer, Seeliger und Ulbricht aber einig. Für solche Vertriebler, die gesetzliche Vorgaben bzw. die ESG-Kriterien nicht lediglich als die nächste lästige Pflichtaufgabe sehen, sondern sich intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit auf allen Ebenen auseinandersetzen, bieten sich neue Ansätze. 

Ob sich der BaFin-Entwurf für eine Übergangszeit als Branchenstandard etabliert, ist nicht absehbar. Weitere Anhaltspunkte bieten voraussichtlich in Q3 die Ergebnisse einer ESMA-Konsultation. „Es wird für die Berater insgesamt schwieriger werden, Produkte zu finden, die für den jeweiligen Kunden geeignet sind“, räumt Harald Glander, Finanzrechtspartner bei der Kanzlei Simmons & Simmons, ein. Das Kundeninteresse, insbesondere bei der jüngeren Generation, steigt derweil stetig. 

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