Kapitalmarktrecht

Kapitalmarkt-Gesetzesprojekt – Hier kommt die Zukunft

Von einem „Zukunftsmodernisierungsgesetz“ sprach versehentlich Finanzminister Christian Lindner eingangs der Pressekonferenz, auf der er gemeinsam mit BMJ-Chef Marco Buschmann ein liberales Herzensprojekt vorstellte: Eckpunkte für ein „Zukunftsfinanzierungsgesetz“, das vor wenigen Tagen noch "Kapitalmarktmodernisierungsgesetz" hieß. Dass vor lauter Begeisterung gelegentlich die Terminologie verrutschte, passte ganz gut zu dem fünfseitigen Dokument, das die beiden FDP-Minister vorlegten.

Leitmotiv ist die Erleichterung des Kapitalmarktzugangs, sowohl für junge Unternehmen und KMUs als auch für Anleger und nicht zuletzt die Rentenkasse. Dabei wechseln sich Buzzwords wie Kryptoguthaben mit Vorschlägen ab, die tatsächlich Grundlegendes verändern würden, wie das Ende der Schriftformerfordernis für Aktien. „Das Papier versammelt viele altbekannte Vorschläge und ein paar neue Ideen, oft grundsätzlich sinnvoll, aber noch sehr lose definiert“, kommentierte ein Gesellschaftsrechtspartner aus einer deutschen Großkanzlei. Entscheidend dürfte sein, was von alledem bis zum angepeilten Verabschiedungsdatum – Mitte der Legislaturperiode, also Ende 2023 – übrig bleibt, denn bisher steht nur die FDP hinter dem Zukunftspaket.

Im Grunde wollen die liberalen Minister durchaus Ähnliches wie Vizekanzler Robert Habeck, dessen Wirtschaftsministerium schon Anfang Juni die „Startup-Strategie der Bundesregierung“ vorlegte. Positive Resonanz für Lindner und Buschmann kam umgehend vom Deutschen Aktieninstitut (DAI), das v.a. die Pläne gut fand, den Freibetrag für Aktienkursgewinne von Privatanlegern wieder einzuführen. Christian Miele, Vorstandschef des Startup-Verbands, geißelte beim Stichwort Steuerfreibetrag hingegen ein „erschreckendes Unverständnis für die Situation von Startups“ – Mitarbeiterbeteiligungen ohne Liquiditätszufluss müssten generell steuerfrei bleiben. Dass wesentliche Teile der Debatte sich unter Steuerspezialisten abspielen werden, darf wohl schon mal als gesichert gelten.

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