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Kurz und kompakt – Das passierte noch im September 2021

Die WestLB soll für Steuerschulden geradestehen, der BFH urteilte zur Dividendenbesteuerung von luxemburgischen Investment-Gesellschaften, EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos gibt seine Einschätzung zu den sog. Thermofenstern ab und Unternehmen fordern von einer neuen Bundesregierung mehr steuerliche Erleichterungen für ihre FE-Aktivitäten – Weitere News kurz und kompakt zusammengefasst.

+++ Auch nach der Zerschlagung wird es um die WestLB nicht ruhig. Die Bad Bank der inzwischen abgewickelten Landesbanken muss für Steuerschulden von rund 1 Mrd. Euro aus Cum-Ex-Geschäften geradestehen. So hat es das Landgericht Frankfurt am Main Ende September in seinem Urteil entschieden (Az. 2-27 O 328/20) und damit einer Klage der ebenfalls aus der WestLB-Erbmasse hervorgegangenen Portigon stattgegeben. Rechtskräftig ist das Urteil jedoch noch nicht. Es kann binnen eines Monats mit der Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main noch angefochten werden.

+++ Kapitalgesellschaften, die zu mindestens 25% an einer Luxemburger Investment-Gesellschaft in der Rechtsform der Société d’invetissement à capital variable (SICAV) beteiligt sind, müssen die von dieser im Jahr 2010 erhaltenen Dividenden in Deutschland nicht versteuern. Dies gilt selbst dann, wenn die Luxemburger Finanzbehörden von dem ihnen zustehenden Quellenbesteuerungsrecht keinen Gebrauch machen und die Ausschüttungen unversteuert gelassen haben. Zu diesem Schluss kommt der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem jüngst veröffentlichten Urteil vom März 2021 (Az. I R 61/17).

+++ Nach dem Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts Athanasios Rantos, der die Verwendung von temperaturabhängigen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen (sog. Thermofenster) als illegal bewertet, droht der Automobilindustrie eine Klage- und Rückrufwelle bisher ungekannten Ausmaßes. Allein Autobauer Volkswagen drohen laut Verbraucheranwalt Claus Goldenstein, der fast 30.000 Mandanten vertritt, mehr als 2 Mio. Rückrufe und – aufgrund neu beginnender Verjährungsfristen – weitere Schadensersatzklagen. Gegen Deutschland könne zudem ein EU-Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden, so Goldenstein weiter, sollte der EuGH die bisherige Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (BGH), der sich mit Blick auf die Thermofenster auf Seiten der Autobauer positioniert hat, kippen.

+++ Seit Anfang 2020 können Unternehmen in Deutschland eine steuerliche Forschungsförderung beantragen, was wachstumsfreundliche Rahmenbedingungen für Investoren schaffen und insbesondere mittelständische Unternehmen unterstützen soll, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Ihnen winkt eine Steuergutschrift von jährlich bis zu 1 Mio. Euro. Ein guter Ansatz, der aber bei weitem nicht ausreiche, urteilt eine aktuelle Erhebung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Ebner Stolz im Rahmen des zur Bundestagswahl laufenden „Taxomaten“. Mehr als 81% der Befragten fordern, dass FE-Aktivitäten über die Forschungszulage hinaus gefördert werden sollten, gerade auch mit Blick auf Startups. Im Wahlkampf hatten nahezu alle Parteien höhere Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Aussicht gestellt, sodass hier mit neuen Programmen zu rechnen ist.

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