Das lasen wir im Oktober 2021
Bei unseren Recherchen stoßen wir immer auch auf interessante Beiträge anderer Publikationen am Markt. Die aus unserer Sicht interessantesten Artikel finden den Weg in unseren Newsletter. Diesmal dabei: Reuters News, JUVE und Legal Tribune Online.
+++ Reuters News vom 26.10.2021 +++
Finanzaufsicht mahnt – Banken müssen BGH-Urteil umsetzen
Die Finanzaufsicht BaFin fordert Banken dazu auf, das Urteil des Bundesgerichtshofs zu ungültigen Gebührenerhöhungen umzusetzen. Geldhäuser müssten sofort alle dazu nötigen Schritte einleiten, teilte die BaFin am Dienstag mit. Zudem dürften Bankkundinnen und -kunden bei der Veränderung ihrer Verträge nicht unter Druck gesetzt werden. Die Aufsicht werde Maßnahmen erwägen, sollte ein Geldhaus das Urteil der Richter dauerhaft und systematisch nicht beachten.
„Unsere diesbezüglichen Erwartungen sind klar. Die BaFin steht für eine faire Behandlung von Kundinnen und Kunden des Finanzsektors“, erklärte Behörden-Präsident Mark Branson. Der Bundesgerichtshof hatte Ende April ein Urteil gefällt, nach dem Geldhäuser nicht mehr einfach ihre Gebühren erhöhen können, wenn der Kunde den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht binnen zwei Monaten widerspricht. Die Klausel, wonach die Banken dann von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen könnten, erklärten die Richter für unwirksam. (AZ: XI ZR 26/20) Das Gebührenurteil hatte in der Branche hohe Wellen geschlagen. Für mögliche Rückforderungen ihrer Kunden haben Banken zum Teil hohe Rückstellungen gebildet.
Geldhäuser müssten ihre Kunden klar und verständlich über die Folgen des Urteils informieren, erklärte die Finanzaufsicht. Rechtsgrundlose Entgelte dürften nicht mehr erhoben werden. Banken müssten zu Unrecht erhobene Gebühren erstatten und Rückstellungen bilden. Über Änderungen müsse vollständig informiert werden, damit es möglich sei, Ansprüche auf Erstattung zu beziffern. Die BaFin teilte zudem mit, sie stehe mit einzelnen Geldhäusern, den Verbänden und auch mit Verbraucherschützern in Kontakt, um die Umsetzung des Richterspruchs zu verfolgen.
Am Montag war bekannt geworden, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn plant. Diese weigerten sich, die nach Auffassung des vzbv berechtigten Erstattungsforderungen ihrer Kunden zu erfüllen. Die beiden Institute erklärten dagegen, sie würden den Vorgaben des BGH-Urteils entsprechen.
+++ Legal Tribune Online vom 25.10.2021 +++
Justizauktion – NRW versteigert Bitcoin
Vom Kursanstieg der digitalen Kryptowährung Bitcoin profitiert nun auch der Staat: Mit der bundesweit ersten Online-Auktion hat die NRW-Justiz begonnen, ihr Bitcoin-Vermögen zu versilbern. Es stammt vor allem aus aufgedecktem Drogenhandel.
Neben Suppenkübeln, Bürostühlen und Holzpaletten hat die deutsche Justiz jetzt auch Bitcoin im Angebot: Die nordrhein-westfälischen Justizbehörden starteten am Montag die bundesweit erste Versteigerung beschlagnahmter Datenpakete der digitalen Währung.
Die Kryptowährung, insgesamt werden 215 Bitcoin versteigert, stammt überwiegend aus dem Drogenhandel im Darknet, berichteten Staatsanwälte in Köln. Sie waren bei Kriminellen entdeckt und sichergestellt worden. NRW betreibt das bundesweit einzige, zentrale Online-Auktionsportal der deutschen Justiz.
Der Finanzminister drückt uns die Daumen", hatte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) gesagt, als er den Countdown zur Auktion startete. Um Punkt 12.00 Uhr durfte dann geboten werden und die ersten Interessenten ließen sich nicht lange bitten.
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+++ JUVE vom 18.10.2021 +++
Ex-Chef Braun muss sich Anlegerklagen in Österreich stellen
Der frühere Wirecard-CEO Markus Braun sieht sich einer weiteren juristischen Front gegenüber: Das Oberlandesgericht Innsbruck entschied, dass für die zivilrechtlichen Klagen gegen Braun auch österreichische Gerichte zuständig sind.
Das Gericht stellte in seinem rechtskräftigen Beschluss fest, dass Braun seinen Wohnsitz in Wien hat – trotz derzeitiger Untersuchungshaft in Gablingen bei Augsburg. Daher hätten auch die Wiener Gerichte über Schadenersatzansprüche aus dem Wirecard-Skandal zu entscheiden. Für ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH sah der Senat in Tirol keine Notwendigkeit (Gz. 2 R 113/21s).
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