BaFin schließt Anhörung zum antizyklischen Kapitalpuffer ab
Deutsche Kreditwirtschaft äußert Bedenken _ Die von der Finanzaufsicht BaFin eingesetzte Anhörungsfrist zur Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers ist mit dem 26.1. ausgelaufen. Auch die Deutsche Kreditwirtschaft unter Federführung des Bankenverbandes (BdB) hat die Gelegenheit ergriffen und eine Stellungnahme bei der Finanzbehörde eingereicht.
Dass die BaFin den Kapitalpuffer von derzeit Null auf 0,75% ab 1.2.2022 erhöhen und zusätzlich einen sektoralen Systemrisikopuffer in Höhe von 2% ab 1.4.2022 anordnen möchte, bereitet BdB-Hauptgeschäftsführer Christian Ossig vor allem mit Blick auf die immobilienbezogenen Maßnahmen Sorge. Durch sie werde den Kunden die Finanzierung privater Wohnungsimmobilien deutlich erschwert, hob Ossig dieser Tage auf dem virtuellen Jahresauftakt des BdB noch einmal hervor.
Generell kommen die BaFin-Maßnahmen für die Deutsche Kreditwirtschaft zur Unzeit. Die wirtschaftliche Erholung im Land sei noch immer mit hoher Unsicherheit behaftet und bedürfe weiter einer dynamischen Kreditvergabe an Unternehmen, mahnen die in der Kreditwirtschaft vereinten Spitzenverbände BdB, DSGV, VÖB, BVR und vdp einstimmig. Erhöhte Kapitalanforderungen auf breiter Front werden die Kreditvergabekapazität der Banken und Sparkassen deutlich einschränken. Mit Spannung wird denn auch gewartet, wie BaFin-Präsident Mark Branson nach Ablauf der Frist nun über den Erlass der Maßnahme entscheiden wird.
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