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Kurz und kompakt – Das passierte noch im Februar 2022

NRW setzt in der Rechtsprechung künftig auf "Hotspot"-Gerichte und die für 2025 geplante Reform der Grundsteuer wirft bereits ihren Schatten voraus – Was sonst noch wichtig war im Februar, hier kurz und kompakt zusammengefasst.

+++ Das Land NRW orientiert sich in der Gerichtsbarkeit an der Spezialisierung auf anwaltlicher Seite und konzentriert Verfahren aus bestimmten Rechtsbereichen künftig an einzelnen Landgerichten. So werden in Düsseldorf zukünftig alle M&A-Streitigkeiten verhandelt, deren Streitwert über 500.000 Euro liegt. Köln ist für Verfahren in den Bereichen “Informations- und Medientechnik” zuständig, an den Landgerichten Essen und Bielefeld wird der Bereich “erneuerbare Energien” zusammengefasst. Für Köln, Essen und Bielefeld liegt die Streitwertgrenze dabei bei 100.000 Euro. Die Idee dahinter: Fachlich spezialisierte Kammern fällen ihre Urteile nicht nur schneller, sondern auch qualitativ hochwertiger und kompetenter. Das führt zu weniger Revisionen und mehr Rechtssicherheit. Markus Glaser, Rechtsanwalt und Director of Dispute Resolution beim Prozessfinanzierer FORIS begrüßt diese Entwicklung, hält die gezogenen Streitwertgrenzen aber für wenig hilfreich. “Es macht wenig Sinn, dass etwa ein M&A-Streitfall an einer nicht spezialisierten Kammer landet, weil der Streitwert die 500.000-Euro-Grenze knapp unterschreitet.” 

+++ Zwar kommt die Reform der Grundsteuer erst 2025, Handlungsbedarf besteht aber schon jetzt. Denn bevor der Staat die künftige Höhe der Grundsteuer festlegen kann, müssen zunächst die Werte der Grundstücke festgestellt werden, um die steuerliche Bemessungsgrundlage zu ermitteln. Rund 36 Mio. “wirtschaftliche Einheiten” müssen neu bewertet werden, die entsprechenden Erklärungen sammeln die Finanzämter im dritten Quartal 2022 per digitaler Steuererklärung ein. Der Haken dabei: Je nach Bundesland können die dafür notwendigen Formulare anders ausfallen. Denn über eine Öffnungsklausel im Bundesgesetz haben die Bundesländer die Möglichkeit, abweichende Regelungen zu treffen. Wenig überraschend machen einige Länder von diesem Schlupfloch auch Gebrauch: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen werden daher eigene Formulare und Anweisungen für die Werteermittlung aufstellen. 

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