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Synthetische Verbriefungen – White & Case setzt für EIB-Gruppe neue Vorgaben um

_ Erstmals arbeiten die Europäische Investitionsbank (EIB) und der Europäische Investitionsfonds (EIF) mit der Deutschen Bank bei der Verbriefung eines Kreditportfolios für kleine und mittelständische Unternehmen zusammen, das unter die neuen Vorschriften für einfache, transparente und standardisierte synthetische Verbriefungen (EU-Verordnung 2021/557) fällt.

Die EIB-Gruppe ließ sich dabei von einem Team der Kanzlei White & Case um den Frankfurter Partner Dennis Heuer und die Londoner Partner Ingrid York (beide Structured Finance) und Thomas Flatten (Debt Finance) beraten. Die Transaktion ist dabei so strukturiert, dass sie in Einklang mit der neuen EU-Verordnung eine günstigere Eigenkapitalunterlegung für die vorrangige (Senior-)Tranche erzielt. Die EIB-Gruppe fungiert dabei als Garantiegeber für die von der Deutschen Bank initiierte Verbriefung und reagiert damit auf die durch die Corona-Pandemie ausgelöste wirtschaftliche Schieflage in Europa. 

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