HTB

Comeback der Steuer-Spezialfonds

Der § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) regelt die Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung von Grund und Boden sowie allem, was dazugehört, wie eben Gebäude.

Beim Verkauf von Betriebsgrundstücken oder wenn bei einem Landwirt aus einem ungenutzten Grundstück plötzlich Bauland wird oder Immobilienwertzuwächse mitgenommen werden sollen, schlägt nach dem Verkauf das Finanzamt mit voller Versteuerung des Gewinns zu. In dem Fall hat der Verkäufer aber die Möglichkeit, aus dem Gewinn eine Rücklage gemäß § 6b bzw. § 6c EStG zu bilden und das Geld innerhalb von vier Jahren wieder in Immobilien zu investieren.

In den vergangenen zehn Jahren war es ruhig geworden um Spezialfonds für §§ 6b/6c-Rücklagen, die Investoren, die keine eigene Reinvestition vornehmen wollen, diese Rücklagenmöglichkeit eröffnen. HTB mit Sitz in Bremen ist ein Fondshaus, das aus einer Wirtschaftsprüfungskanzlei hervorgegangen ist und an einer Renaissance der Spezialfonds für §§ 6b/6c-Rücklagen arbeitet. Ein kürzlich neu emittierter Spezialfonds war nach vier Wochen platziert. Laut HTB-Geschäftsführer René Trost entgehen Unternehmer oder Landwirte einer sofortigen Besteuerung zunächst dadurch, dass der in eine Rücklage gemäß §§ 6b/6c EStG eingestellte Gewinn steuerfrei reinvestiert wird. Werde jedoch nicht investiert, sei die Rücklage zwangsweise aufzulösen und kräftig nach § 234 der Abgabenordnung zu verzinsen. Die fällige Gesamtsteuer verzehrt oft 60% des vier Jahre zuvor erzielten Gewinns.

Die Fondslösung sieht vor, dass durch eine Übertragung der stillen Reserven auf einen darauf spezialisierten Immobilienfonds der Anfall der Steuern vermieden wird. Hinzu kommt als weiterer Vorteil, dass nicht wie bei Direktinvestments der gesamte Gewinn investiert werden muss, sondern bei richtiger Gestaltung noch nicht einmal die alternative Steuerzahlung in voller Höhe vermögensbildend angelegt werden muss. Der Rest verbleibt als Liquidität.

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