Deutsche Wohnen

DSGVO wird doch heiß gegessen

Bisher schien es so, als bleibe nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im vergangenen Jahr manche Verzweiflung hervorrief, doch Vernunft im Spiel. Allerdings hörten wir bereits auf einer Journalistentagung im Juni, dass manche Kanzleien die Bleistifte spitzten. Ende Oktober wurde dann der bislang größte Bußgelbescheid, der allerdings noch nicht rechtskräftig ist, gegen die Deutsche Wohnen (DW) mit 165 000 Wohneinheiten über ca. 14,5 Mio. Euro erlassen.

Die DW reagiert gelassen mit einer kurzen Pressenotiz und ohne Adhoc an die Aktionäre. Darin bestätigt der Immobilienkonzern lediglich, dass ihm ein Bußgeldbescheid der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zugestellt wurde. Die Vorwürfe bezögen sich auf die bereits abgelöste Datenarchivierungslösung des Unternehmens. Die DW betont ausdrücklich, dass keinerlei Daten von Mietern datenschutzwidrig an unternehmensfremde Dritte gelangt sind. Vielmehr habe der Konzern bereits 2017 umfangreiche personelle und prozessuale Veränderungen eingeleitet, um den aktuellen Datenschutzanforderungen vollumfänglich gerecht zu werden. Entsprechend wird die DW den Bußgeldbescheid gerichtlich überprüfen lassen.

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