Rechtlicher Rahmen

Green Bonds – Geldanlage mit gutem Gewissen

_ Grüne Geldanlagen liegen im Trend. Noch ist ihr Marktanteil zwar gering, das Segment wächst aber überproportional. Grüne Anleihen (so genannte Green Bonds) bieten den Finanzmarktteilnehmern eine Alternative zum Bankkredit und heben für Anleger und Asset Manager den Konflikt zwischen Renditeorientierung und Nachhaltigkeit ein Stück weit auf. Der Nachteil: Noch fehlen ein über die richtungsweisenden Vorgaben der EU hinausreichender verbindlicher Rechtsrahmen sowie einheitliche Klassifizierungskriterien, weiß Stephan Kock, Bank- und Kapitalmarktrechtler und Partner im Frankfurter Büro der Kanzlei Goodwin Procter.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) definiert Green Bonds als „Anleihen, bei denen sich die Emittenten gegenüber den Investoren verpflichten, die durch die Emission von Green Bonds erhaltenen Mittel zur Finanzierung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen einzusetzen.“ Die im vdp organisierten Pfandbriefbanken haben ebenfalls Mindeststandards für die Emission grüner Hypothekenpfandbriefe erarbeitet. Anleihen werden u. a. im Zusammenhang mit unterliegenden Darlehen begeben. So haben die großen Interessenverbände des Marktes syndizierter Kredite jüngst auf der Internetseite der Loan Market Association (LMA) neue Richtlinien sowie Klarstellungen zu den Green Loan Principles (GLP) und Sustainability Linked Loan Principles (SLLP) veröffentlicht.

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