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Gesetzesnovelle bringt Ordnung in das Stiftungsrecht

_ Im schweren Anlageumfeld von Niedrigzins und Corona gibt es für Stiftungen auch Grund zum Aufatmen. Der Gesetzgeber hat den Referentenentwurf für die Stiftungsrechtsreform vorgelegt. Schon seit Jahren liegt die Novelle auf dem Tisch der Regierung.

Vieles werde durch die Reform vereinheitlicht und bietet Stiftungen mehr Rechtssicherheit, betonte SKW Schwarz-Anwalt Gerd Seeliger. So wird etwa der Stiftungsbegriff klar definiert und es werden offene Fragen zum Stiftungsvermögen und zur Haftung geklärt. Es wird eindeutige zwischen Grundstockvermögen und sonstigem Vermögen differenziert. Der Entwurf zeigt konkrete Wege auf, wann unangreifbares Grundstockkapital zur freien Verwendung umbestimmt werden kann. Viele landesrechtliche Grundsätze werden normiert.

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