Familiengesellschaft oder Stiftung – Was ist richtig?
auch das erbrecht spielt mit _ Stiftungen liegen im Trend. 2019 kamen in Deutschland 576 (+2,1%) neue hinzu. Doch nicht immer ist für Vermögende eine Stiftung (gemeinnützig oder privatnüztig) die sinnigste Rechtsform, um das Vermögen langfristig zu erhalten, betonen die Oppenhoff-Anwälte Gregor Seikel und Axel Wenzel. Sie beleuchten die Familiengesellschaft als mögliche Alternative.
Es gibt viele Entscheidungskriterien, die jeder Mandant anders gewichtet, erklärt Seikel. Legt man Wert auf eine flexible Struktur, eine beschränkte Haftungsregelung oder auf den Erhalt des Familienvermögens innerhalb eines festgelegten Familienkreises über Generationen hinweg, spreche einiges für eine Gesellschaftsform, erklärt Seikel. Das kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine Kommanditgesellschaft oder eine Co. KG sein. Die Familiengesellschaft selbst ist keine eigene, definierte Rechtsform. Doch auch Stiftungen haben ihren Charme, weiß Experte Seikel. Etwa wenn es keine Erben gibt oder das Vermögen langfristig vor familiären Auseinandersetzung geschützt werden soll. Eine Stiftungsform habe außerdem den Vorteil, dass keine Abfindungs- und/oder Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden. Dafür wird alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer fällig, die bei einer Gesellschaft nicht erhoben wird.
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