Was die Werkzeugkiste hergibt – und was nicht
Juristischer Rat für die StiftungsPraxis _ Am Rande war das Stichwort über den Tag schon öfter gefallen: die Stiftungsrechtsreform, die ab Mitte 2023 greift und bestehenden Stiftungen mehr Flexibilität als bisher ermöglichen soll, damit nicht bei jeder Anpassung jahrzehntealter Satzungen gleich strukturell eingegriffen werden muss.
Gregor Seikel und Axel Wenzel, beide Partner der Anwaltskanzlei Oppenhoff & Partner, buchstabierten die Neuerungen kompakt und verständlich aus und erläuterten gleich noch eine Reihe möglicher Alternativen, von der Stiftung & Co. KG bis zur GmbH mit gebundenem Vermögen, die im Ampel-Koalitionsvertrag schon als Desiderat existiert – Stichwort „Verantwortungseigentum“. Wie groß das Interesse im Saal war, wurde in der anschließenden Fragerunde klar.
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