Immobilien

Mietstopp im Handel – Gefährliche Signalwirkung der Big Player

Im Eiltempo verabschiedet die Politik finanzielle Hilfepakete und gesetzliche Sonderregelungen zur Linderung der Corona-Krise. So auch im Mietrecht. Coronabedingte Mietaussetzungen im Zeitraum von April bis Juni sind kein Kündigungsgrund mehr.

Damit will die GroKo eine Kündigungswelle verhindern und insbesondere Privatmieter sowie kleinere Gewerbe vor weitreichenden Schäden bewahren. Dass Häuser mit dicken Liquiditätspolstern wie Adidas diese Notfallregelung in Anspruch nehmen, dürfte nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein.

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