Zankapfel virtuelle HV – Banken und VW schwanken noch
neues Gesetz erhöht aufwand enorm _ Der durch die Corona-Pandemie etablierte Brauch, Hauptversammlungen virtuell abzuhalten, muss nicht zwangsweise von Dauer sein. Das liegt auch am neuen Gesetz zur Einführung der virtuellen HV, das die Komplexität relativ zur Präsenzveranstaltung deutlich erhöht. „Virtuelle HVs haben nach vorne viel komplexere technische Anforderungen. Dadurch wird der Aufwand für deren Abhaltung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein“, erwartet die Aareal Bank. Bei der Übergangslösung wurden die Aktionärsrechte stark eingeschränkt, um Unsicherheiten im Umgang mit dem neuen Format zu vermeiden.
Entsprechend positiv ist es, dass der Gesetzgeber die Aktionärsrechte wieder voll hergestellt hat, z. B. das Auskunfts- und Antragsrecht während der HV. Aufgrund der mangelnden Praxiserfahrung will die Aareal Bank aber noch kein abschließendes Urteil vornehmen. Die hohen Anforderungen an die Durchführung virtueller HVs hingen sowohl an der satzungsmäßigen Grundlage, die von der HV perspektivisch beschlossen werden muss, als auch an den technischen Anforderungen für die Durchführung. Deutsche Bank, Commerzbank und VW haben ebenfalls keine endgültige Entscheidung für 2023 getroffen. Der Volkswagen-Konzern hält die anstehende außerordentliche HV am 16.12. in Präsenz ab. Entsprechend gilt es als wahrscheinlich, dass diese Form nächstes Jahr beibehalten wird.

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