Dritte Gewalt – Gefahr durch Populisten
Die Verfassung der USA stammt aus 1787. Sie legt u. a. auch das antiquierte und aktuell zwischen Demokraten und Republikanern strittige Verfahren fest, nach dem der jeweils amtierende Präsident Richter für durch Tod frei gewordene Sitze im 9-köpfigen Supreme Court nominiert, die anschließend vom US-Senat auf Lebenszeit bestätigt werden.
So kann ein US-Präsident mit Mehrheit im Senat theoretisch noch kurz vor Wahlen, die er zu verlieren droht, politische Weichen stellen, die weit über seine Amtszeit hinausreichen, aber nur dann, wenn Sitze frei geworden sind. In Großbritannien ist es seit der Verfassungsreform von 2005 schon etwas flexibler. Dort werden die Richter zwar auf Lebenszeit ernannt, bleiben aber nur bis maximal zum 75. Lebensjahr im Amt, es sei denn, sie werden durch übereinstimmenden Beschluss von Unter- und Oberhaus schon vorher abberufen. In der vergleichsweise jungen Bundesrepublik beträgt die Amtszeit der BGH-Richter zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.
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