Praxistest für erste Sammelklage gegen Mercedes-Benz Bank

Die neue Möglichkeit der Musterfeststellungsklage (MFK) hat die deutschen Autohersteller seit Inkrafttreten des neuen Gesetzeswerks zum 1.11. in ein noch größeres Rampenlicht geführt. Rund 2,5 Mio. manipulierte Diesel-Fahrzeuge mit dem Motor EA189 wurden vom VW-Konzern allein in Deutschland verkauft. Dem stehen gerade einmal 26 000 Einzelklagen gegen die Wolfsburger gegenüber.

Viele davon verfolgt für seine Kunden etwa der Düsseldorfer Rechtschutzversicherer Arag. Durch die MFK sind nach aktuellem Stand nun auf einen Schlag gut 400 000 neue Geschädigte hinzugekommen, die vor dem OLG Braunschweig gegen den VW-Konzern klagen und von Verbraucherschützern und dem ADAC vertreten werden. Das sind insgesamt nur 17% der Besitzer eines Schummel-Diesels von VW. Ein Gerichtstermin steht noch nicht fest. Vor dem OLG Braunschweig läuft derzeit auch eine MFK gegen die VW Bank. Hier geht es allerdings um fehlerhafte Kredit- und Leasingverträge, die seit 2014 abgeschlossen wurden und nach Angaben vieler Anwälte angeblich teils erhebliche Mängel in ihren Widerrufsbelehrungen enthalten (s. PLATOW v. 14.1.). Nach Schätzungen der Kölner Kanzlei Kraus Ghendler Ruvinskij dürften derzeit bis zu 50 000 einzelne Autokredit-Verfahren an deutschen Gerichten anhängig sein. Hier sind auch die Banken von Mercedes-Benz, BMW sowie anderer Hersteller betroffen.

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