Kreditwirtschaft

EU-Kommission lockert kurzfristig Finanzmarktregeln

_ Als längst überfällig hat die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) vertreten durch den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR die von der EU-Kommission am Freitag angekündigten kurzfristigen Erleichterungen im Wertpapierhandel bezeichnet.

Einige der Anfang 2018 in Kraft getretenen Regelungen der Finanzmarktrichtlinie MiFID II waren immer wieder Anlass für Kunden von Banken und Sparkassen, sich beispielsweise über zu umfangreiche und redundante Informationen zu beklagen. Deshalb haben sich die DK und das Bundesfinanzministerium für eine Überprüfung dieser rechtlichen Regelungen eingesetzt. Die jetzt vorgeschlagenen Änderungen sind aus Sicht der deutschen Banken nicht nur eine sinnvolle Reaktion auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Sie sind zudem kundenfreundlich und vereinfachen die durch MiFID II übermäßig komplex gewordenen Abläufe im Wertpapiergeschäft, betont der BVR.

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