Steuerbetrug

Cum Ex – Justiz lässt M.M. Warburg nicht vom Haken

_ Das LG Frankfurt hat M.M. Warburg & CO im Cum Ex-Komplex eine weitere Niederlage beschert. Nur wenige Tage nach der ersten mündlichen Verhandlung hat es die Forderung auf Erstattung von Kapitalertragsteuer durch die damalige Depotbank Deutsche Bank abgeschmettert. Zwar bestehe grundsätzlich eine Gesamtschuld und auch eine Abführungspflicht durch die Depotbank, Steuerschuldner aber sei Warburg. Schadenersatz durch die Deutsche Bank stehe Warburg nicht zu.

Dass die Hamburger bisher fast als einziges Haus am Pranger stehen, hat indes einen Beigeschmack. Wenn Warburg, wie vom Gericht unterstellt, illegale Cum Ex-Geschäfte betrieben hat, so wäre dies nicht alleine möglich gewesen. Depotbank und Leerverkäufer wären nötig. Und jede Seite dürfte ebenfalls zulasten des Steuerzahlers ihren Schnitt gemacht haben. Hier wird bisher aber nicht abgeschöpft. Warburg wird wohl nicht nur gegen das Frankfurter Urteil in Berufung gehen, sondern will auch versuchen, seine Ansprüche bei anderen damaligen Geschäftspartnern einzuklagen. Helfen wird das alles wenig.

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