EU-Recht

Reiseverbände laufen Sturm gegen europäische Sammelklage

Was in den USA Usus ist, könnte auch in Europa Einzug halten: Die Sammelklage. Das Konzept schreckt nicht nur die Autoindustrie auf, die es aktuell mit der Musterfeststellungsklage zu tun bekommt. Auch der Reisebranche ist die Vorstellung des kollektiven Rechtsschutzes ein Dorn im Auge. So rücken europäische Reiseverbände – darunter der DRV in Deutschland und die britische ABTA – in Brüssel an, um EU-Vertreter von den „Fehlanreizen“ einer Sammelklage zu überzeugen, bevor das Europäische Parlament am 26.3. über die Einführung berät.

Für eine Sammelklage auf europäischer Ebene gäbe es keine Notwendigkeit, moniert der DRV ggü. PLATOW den verbraucherschutzpolitischen Aktivismus. In Deutschland, mit jährlich 70 Mio. internationalen Reisen der größte „Outgoing“-Reisemarkt Europas, liege die Beschwerderate bei nur 2 bis 3%. Ein ähnliches Bild zeichneten die Verbandskollegen. Dem gegenüber stünde das hohe Missbrauchspotenzial durch Organisationen, die ein Geschäftsmodell aus der neuen rechtlichen Möglichkeit machten. Nach aktuellem Gesetzesentwurf sollen denn auch ad hoc gegründete Organisationen für eine unbestimmte Zahl an Verbrauchern klageberechtigt sein. Eine ähnliche Rechtslücke sorgte schon im Vereinigten Königreich plötzlich für Schadensansprüche in Millionenhöhe, die, wenn sie letztendlich auch als unhaltbar abgewiesen wurden, für einen erheblichen Imageschaden der Branche sorgten. Dies wolle der DRV mit seinen Verbandspartnern verhindern.

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