Banken

Verwahrentgelt – Nächstes Urteil gegen Strafzins-Praxis

_ Als Aufregerthema ist der Negativzins wohl etwa gleichauf mit Einschränkungen beim Bargeldgebrauch. Die meisten Banken dürften insofern froh sein, dass die leidige EZB-Gebühr seit Sommer Geschichte ist. Für die Commerzbank, die ihr Verwahrentgelt im Juli abgeschafft hat, gab es allerdings noch ein Nachspiel vor dem Frankfurter Landgericht.

In dem Prozess, den die Verbraucherzentrale Hamburg angestrengt hatte, geht es um die Prinzipfrage, ob Strafzinsen überhaupt zulässig sein können. Das Urteil, obwohl noch nicht rechtskräftig, birgt Zündstoff, denn die Richter meinen: Können sie nicht. Die Verwahrentgeltklauseln der Commerzbank seien unwirksam, weil sie „die Kunden entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen“ und außerdem gegen das Transparenzgebot verstießen.

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