Fusionen und Übernahmen

M&A – Ende des Verkäufermarkts

Beteiligungsgesellschaften sind immer auf der Suche nach passenden Geschäftsabschlüssen
Beteiligungsgesellschaften sind immer auf der Suche nach passenden Geschäftsabschlüssen © CC0

_ Dass es mit dem Markt für Unternehmenskäufe abwärts geht, zeigen die Zahlen deutlich (s. PLATOW v. 14.9.). Dass diese Entwicklung auch die Konditionen beeinflusst, wird langsam ebenfalls klar.

„Wir haben keinen Verkäufermarkt mehr“, sagte uns Gabriele Fontane, M&A-Spezialistin bei der Anwaltskanzlei Oppenhoff & Partner. Bis sich diese Erkenntnis durchgesetzt habe, werde es aber vermutlich noch eine Weile dauern. In den vergangenen Jahren hatten sich die Verkäufer tatsächlich oder vermeintlich attraktiver Unternehmen daran gewöhnt, ihre Preisvorstellungen und sonstigen Konditionen durchsetzen zu können. Etwaige Haftungsklauseln in den Kaufverträgen wurden durch sog. Warranties & Indemnities (W&I)-Versicherungen entschärft, deren Prämien selbstverständlich die Käufer zu übernehmen hatten. Diese Rollenverteilung beginnt sich nun zu ändern.

Als übliche Maßnahme zur Risikobegrenzung hatte man in der Vergangenheit immer wieder sog. Earn-outs vereinbart, nach denen ein Teil des Kaufpreises erst zeitverzögert nach Erreichen bestimmter Leistungsziele fließt. Eine Renaissance der Earn-outs hat in letzter Zeit allerdings kein von PLATOW befragter Transaktionsanwalt beobachtet. Ähnliches gilt für sog. MAC-Klauseln (Material Adverse Change), die dazu dienen, einen Deal nach fundamentaler Änderung des Unternehmenswerts durch äußere Einflüsse rückgängig zu machen. „Wir sehen bisher zwar gelegentlich wieder MAC-Klauseln oder auch deren gezielten Ausschluss in Kaufverträgen, aber von einem Trend würde ich noch nicht sprechen“, sagte uns eine Notarin, die regelmäßig große Transaktionen beurkundet.

Dass diese Klauseln im Ernstfall durchaus wirksam sein können, hatte 2018 ein Gerichtsentscheid in den USA gezeigt: Fresenius Kabi konnte damals den Kauf des US-amerikanischen Wettbewerbes Akorn für immerhin rd. 5 Mrd. US-Dollar rückabwickeln, weil sich die Finanzsituation der Amerikaner zwischen Unterzeichnung des Kaufvertrags und Vollzug der Transaktion massiv verschlechtert hatte. Akorn meldete 2020 Insolvenz an. Ohne MAC-Klausel hätte der deutsche Medizinproduktehersteller den ursprünglich vereinbarten Deal durchziehen müssen.

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