Finanzindustrie

AGB-Änderungen – Kreditwirtschaft probiert‘s nochmal

_ Mit dem BGH-Urteil 2021 zur Zustimmungspflicht für AGB-Änderungen war der Fall eigentlich geklärt. Nicht nur die damals von den Verbraucherschützern des vzbv besiegte Postbank, sondern die gesamte Branche machte sich wohl oder übel daran, Opt-in-Pop-ups zu programmieren und Briefe an die Kundschaft zu schreiben.

Zuerst mit Bitte um Zustimmung, bei anhaltender Erfolglosigkeit dann mit der Kündigung, wie gerade die Sparkasse KölnBonn an immerhin 38 000 Kunden.

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