Gastgewerbe BVerfG-Urteil öffnet Bettensteuer Tür und Tor
Noch kein Vorkrisenniveau _ Wie ein Nackenschlag dürfte sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für die deutsche Hotel- und Gaststättenbranche angefühlt haben. Denn gegen die seit 2005 in verschiedenen Städten und Gemeinden eingeführte und seit jeher von der Branche als unpraktikabel geächtete „Bettensteuer“, die oft als Citytax, Kulturförderabgabe oder Beherbergungssteuer daherkommt – sei nichts einzuwenden, so die Entscheidung der Karlsruher Richter.
Bisher entfällt die Abgabe mit rd. 5% der Übernachtungskosten oder bis zu 30 Euro lediglich auf privat Reisende, was v. a. bei der Umsetzung zu Problemen geführt habe. Verlangt wird diese Unterscheidung lt. Urteil zwar nicht mehr – also zumindest ein Lichtblick. Die Branchenverbände Dehoga und IHA zeigten sich in einer gemeinsamen Mitteilung aber dennoch sichtlich angefressen: Das Urteil bedeutet nach den massiven Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie einen „weiteren herben Schlag für die Branche.“
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