Legal Tech – Rückenwind für die digitale Kanzlei

Noch steckt der voll automatisierte Anwalt in den Kinderschuhen. Doch kaum ein Thema wird im deutschen Rechtsmarkt derzeit kontroverser diskutiert als der Einsatz von Software und Onlinediensten in der Beratung, kurz Legal Tech. Am Mittwoch hat das Landgericht Berlin für Verbraucher und die noch junge Legal Tech-Generation ein wichtiges Urteil gesprochen.

Die örtliche Rechtsanwaltskammer (RAK) hatte sich an der Mietright GmbH gestört. Das Startup bietet Dienstleistungen für Mieter an, die bspw. die Regeln der Mietpreisbremse ggü. ihrem Vermieter durchsetzen wollen. Allein in Berlin hat die smarte Firma schon mehr als tausend Gerichtsverfahren auf den Weg gebracht. Im Prinzip geht es darum, dass nach Eingabe wichtiger Daten, die juristischen Arbeitsschritte auf digitalem Wege und standardisiert durchgeführt werden – eine günstige Alternative zum klassischen Gang zum Anwalt. Die RAK hatte geklagt, dass das Unternehmen nicht die Rechte von Mietern ggü. Vermietern durchsetzen und auch nicht in der Form dafür werben dürfe, dass dies „Einfach. Online. Und ohne Risiko“ erfolge. Die Richter haben beide Anträge abgewiesen und lediglich Formulierungsauflagen erteilt.

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