Sparkassen

Prämienvertrags-Bonus für Sparkassen

Freundliche Signale sendete heute das Bayerische Oberste Landesgericht: Die Sparkassen Nürnberg und München, die sich gegen eine Verbraucher-Musterfeststellungsklage wehren, kommen wohl günstiger weg als erwartet.

Dass Sparverträge nach Erreichen des Zinsprämien-Plateaus nach 15 Jahren gekündigt werden dürfen, steht für die Richter außer Frage, wie sie in der mündlichen Verhandlung klarmachten. Bei der Berechnung von Zinsnachzahlungen zeichnet sich ab, dass der jeweils aktuelle Monats-Referenzzins maßgeblich ist, berichtet uns der Prozessvertreter der Nürnberger Sparkasse, Johannes Meinhardt. Die Zinsberechnung anhand eines über zehn Jahre gemittelten, gleitenden Durchschnitts dürfte damit vom Tisch sein.

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