Zulieferer

Lieferkettengesetz – Verbände kritisieren nationalen Alleingang

_ Mit der Einigung beim Lieferkettengesetz gießt die Koalition die unternehmerische Sorgfaltspflicht zur Achtung sozialer und ökologischer Standards entlang internationaler Lieferketten in rechtliche Form. Ein Monitoring ergab zuvor, dass unter 50% der Betriebe entsprechende Kontrollen freiwillig veranlasst haben oder auf dem Weg dorthin waren.

Nun sollen Firmen verpflichtet werden, ihre Lieferkette zu durchleuchten, bei Missständen auf dem Weg vom Rohstoff zum Endprodukt jedoch nur abgestuft für unmittelbare Zulieferer verantwortlich sein. Zudem sollen NGOs und Gewerkschaften Betroffene bei Verstößen gegen Menschen- und Arbeitsrechte sowie Umweltauflagen vertreten dürfen. Bis September will die Koalition den Entwurf verabschieden, der dann ab 2023 für Firmen mit über 3 000 Mitarbeitern, ab 2024 dann auch für jene ab 1 000 gelten soll.

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