Steuerhinterziehung

Hohe Haftstrafe für Cum-Ex-Architekt Berger

Er gilt als der Spiritus Rector hinter den Aktiendeals rund um den Divenden-Stichtag. Jetzt hat das Landgericht Bonn den Steueranwalt Hanno Berger wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

Damit blieb das Gericht nur ein Jahr hinter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft zurück. Gegen den 72-Jährigen läuft noch ein weiterer Cum-Ex-Strafprozess vor dem Landgericht Wiesbaden. Als Berater der Hamburger Warburg Bank war Berger nach Ansicht des Gerichts mitverantwortlich für einen Steuerschaden von 278 Mio. Euro. Dabei soll der Steueranwalt auch selbst kräftig abkassiert haben. Die Richter ordneten deshalb die Einziehung von 13,7 Mio. Euro aus seinem Privatvermögen an. Das harte Urteil gegen Berger ist indes keine Überraschung. Die zwölfte Große Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Roland Zickler hatte im vergangenen Jahr bereits einen ehemals hochrangigen Warburg-Manager, der ebenfalls in den Cum-Ex-Komplex verstrickt war, zu fünfeinhalb Jahren Haft verknackt.

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