Klimagesetz

CO2-Bepreisung – Bund wählt goldene Mitte

_ Was zunächst völlig logisch klingt – den seit Jahresbeginn geltenden CO2-Preis für Heizenergie (25 Euro/t) hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen – wurde jetzt erst nach zähem Ringen beschlossen. Zunächst wurden die Kosten vollends auf Mieter umgelegt. Doch mit dem reformierten Klimaziel (CO2-Neutralität bis 2045) kam eine Neuregelung plötzlich ganz schnell.

Mitten im Wahlkampf mag die Chance zur Entlastung diverser Mieter besonders gelegen kommen, doch auch rein klimapolitisch macht die Entscheidung Sinn. Der CO2-Preis als Lenkungsinstrument zur Emissionsreduktion entfaltet dort seine Wirkung, wo spürbare Veränderungen vorgenommen werden können. Und das ist vor allem in der Modernisierung von Immobilien und bei energieeffizienten Neubauten.

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