Mercedes-Benz Bank – „Heimvorteil“ bei Klagewelle schwindet
Die Gerichtsverfahren wegen angeblich fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in Tausenden von Autokreditverträge steuern so langsam auf ihren Höhepunkt zu. Während die betroffenen Autobanken keine Zahlen über aktuell laufende Verfahren nennen (auf PLATOW-Nachfrage wollten sich VW-Bank und Mercedes-Banz Bank dazu nicht äußern), sind Anwaltskanzleien auf der Verbraucherseite deutlich transparenter – sicher auch aus Image-Gründen. Federführend ist in der Sache die in Trier beheimatete Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig, die derzeit über 3 000 Verfahren gegen Banken betreut. Davon befinden sich so gut wie alle Fälle vor Gericht – Ende 2017 waren es erst 400. Knapp 2 500 Verfahren betreuen derzeit die Kölner Juristen von Kraus Ghendler Ruvinskij, wovon sich mittlerweile gut 2 000 (Ende 2017: 200) Fälle im gerichtlichen Verfahren befinden. Hinzu kommen etliche Fälle bei anderen Kanzleien. Am 25.1. beginnt zudem vor dem Oberlandesgericht Stuttgart das Verfahren in einer Musterfeststellungsklage gegen Autokredite der Mercedes-Benz Bank.
Für Anwalt Veaceslav Ghendler sind die Erfolgsaussichten für Verbraucher in den vergangenen Monaten grundsätzlich gestiegen. Die Rechtsprechung, insbesondere gegen die VW-Bank, habe sich sehr positiv entwickelt, erläutert der Jurist. Inzwischen liegen nach seinen Angaben Urteile von neun verschiedenen Landgerichten vor. Die VW-Bank hält dagegen. „Die überwiegende Anzahl der Verfahren vor deutschen Gerichten geht zu unseren Gunsten aus“, erklärt uns ein VW-Bank-Sprecher. Die Rede ist hier von 90% Erfolgsquote. Fakt sei außerdem, so der Sprecher weiter, dass die VW-Bank noch kein Verfahren rechtskräftig verloren habe. Zur Wahrheit gehört indes auch, dass viele Autobanken Urteilen aus dem Weg gehen, wenn absehbar ist, dass das Gericht zu Gunsten des Verbrauchers entscheiden will. Ghendler spricht hier von einer „nicht mehr zu überblickenden Menge“ an Vergleichen mit unterschiedlichen Kreditinstituten.
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