PayPal-Gebührenstreit – Richter sprechen Grundsatzurteil
Im Streit um die Rechtmäßigkeit von Gebühren für PayPal-Zahlungen und Sofortüberweisungen hat das Oberlandesgericht München (OLG) jetzt ein Grundsatzurteil für den gesamten Onlinehandel gefällt.
Anders als das Landgericht München I stufen die Richter der oberen Instanz die Extrakosten nicht als rechtswidrig ein, da es sich in beiden Fällen nicht um die von der EU als kostenfrei vorgeschriebenen direkten SEPA-Verfahren handele, sondern die Zahlung über dritte Unternehmen erfolge. Das OLG schlägt sich damit auf die Seite des Beklagten, Bahn-Schreck FlixMobility, der seine Kunden dafür zur Kasse bittet. In Unternehmenskreisen kommt das Urteil gut an. So sieht Marcel Hagemann, Corporate/M&A-Rechtsanwalt und Partner bei CMS Deutschland, darin einen Befreiungsschlag für alle online handelnde Unternehmen: „Anbieter, wie PayPal oder Sofortüberweisung, bieten zusätzliche Services – ein Vorteil, auch für den Kunden.
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