Gerichtshof

Karlsruher EZB-Urteil – Der EuGH schlägt zurück

_ Das konnte der Europäische Gerichtshof (EuGH) unmöglich auf sich sitzen lassen. In seinem aufsehenerregenden Urteil zu dem EZB-Anleihekaufprogramm PSPP (Public Sector Purchase Programme) hatte das Bundesverfassungsgericht dem obersten EU-Gericht vorgeworfen, seine Kompetenzen überschritten zu haben, weil der EuGH der EZB mit einer schlampigen Begründung einen Freifahrtschein für unbegrenzte Anleihekäufe ausgestellt hätte (s. PLATOW v. 6.5.).

In einer kargen Mitteilung ließen die Richter nun verlauten, dass einzig der EuGH befugt sei, Verstöße von EU-Institution gegen Unionsrecht festzustellen. Sonst werde die Einheit der EU-Rechtsordnung aufs Spiel gesetzt. Es drohe Rechtsunsicherheit. Das fürchtet auch die EU-Kommission, die ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland erwägen soll.

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