Politik

Steuerrecht – Etappensieg für Privatanleger

_ Mit der Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, Optionsscheine und Knock-Out-Produkte steuerlich nicht den Termingeschäften zuzuordnen, fällt der deutschen Anlegerschaft ein Stein vom Herzen (s. a PLATOW v. 12.4.). Denn künftig fallen diese Produkte nicht unter die auf 20 000 Euro pro Jahr begrenzte steuerliche Verlustverrechnung, die für Termingeschäfte gilt. Im Klartext heißt das: Anleger können weiterhin diese Wertpapiere zur Absicherung für ihrer Depots nutzen.

Vor allem der Deutsche Derivateverband (DDV) hatte sich für diese konkrete Abgrenzung verständlicherweise stark gemacht. Die Entscheidung ist allemal als Sieg, jedoch…
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