Multi-Assets

BaFin vor NFT-Hausaufgabenberg

_ Bei der aufsichtsrechtlichen Bewertung von Non-fungible Tokens (NFTs) hat die BaFin noch eine harte Nuss zu knacken.

Das wurde im jüngsten „BaFinJournal“ deutlich. Laut BaFin seien noch keine NFTs bekannt, die als Wertpapier im aufsichtsrechtlichen Sinne einzuordnen sind. Denn einerseits fehle es noch an verkörperten wertpapierähnlichen Rechten, andererseits seien NFTs meist mit individuellen Rechten und Inhalten versehen. Soll heißen: Aufgrund der Einzigartigkeit ist eine standardisierte Handelbarkeit im Sinne des aufsichtsrechtlichen Wertpapierbegriffs ausgeschlossen – noch. Einige NFTs könnten bald aber als Wertpapier, Vermögensanlage oder Finanzinstrument unter Finanzvorschriften wie das Geldwäschegesetz fallen.

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