Überbrückungshilfen

Corona-Hilfen – Schnelles Geld birgt auch Risiken

Corona-Hilfen locken auch Betrüger an
Corona-Hilfen locken auch Betrüger an © CC0 Public Domaine

_ Gerade erst hat die Bundesregierung ein neues milliardenschweres Corona-Hilfspaket verabschiedet. Im Juni lösten die sogenannten Überbrückungshilfen I bis III die gleich zu Beginn der Pandemie eingeführten (nicht zurückzuzahlenden) „Corona-Soforthilfen“, die als finanzielle Zuschüsse in Höhe von 9 000 bis 15 000 Euro ausgezahlt wurden, ab. Aktuell wurde die Überbrückungshilfe III nochmals deutlich verbessert. Die Beantragung soll einfacher, die Förderung großzügiger werden und sie soll mehr Unternehmen zur Verfügung stehen, heißt es aus dem BMF von Olaf Scholz.

Längst sind in diesem Prozess Kanzleien involviert. Denn für die Beantragung der Überbrückungshilfen bedarf es sogar zwingend der Mitwirkung eines steuerlichen Beraters. Die Steuerkanzleien sind dabei aber äußerst vorsichtig, müssen sie doch die notwendigen Informationen zur Antragstellung einholen, prüfen und deren Richtigkeit versichern. Wie sich aktuell verstärkt zeigt, führen nach Ansicht der Steuerstrafrechtsexperten der Bonner Kanzlei Flick, Gocke, Schaumburg (FGS) die scheinbar niedrigen Hürden bei der Antragstellung zu erheblichen Strafbarkeitsrisiken. Nach Meinung vieler Ökonomen war es in Deutschland nie so leicht, schnell an Geld (auch illegal) zu kommen wie bei den Corona-Hilfen.

Wegen potenziell zu Unrecht in Anspruch genommener Corona-Hilfen wurden bereits etliche Strafverfahren eingeleitet. Auch gegen Mitarbeiter staatlicher Vergabestellen wie der Investitionsbank Berlin gibt es Ermittlungen. Das Thema ist brandaktuell und wird die Gerichte auch dieses Jahr beschäftigen. Dabei lassen sich Risiken eingrenzen oder gar ausschließen. „Die wenigsten Steuerpflichtigen und auch bei weitem nicht alle Steuerberater sind sich überhaupt bewusst, dass auch diese Fälle für eine Selbstanzeige geeignet sein können“, so Steuerexperte Andreas Höpfner, der sich zusammen mit Michael Schwindt bei der Kanzlei FGS in der Praxisgruppe Wirtschafts- und Steuerstrafrecht mit der Risikoprävention sowie Abwehr strafrechtlicher Vorwürfe befasst. Dieses Bewusstsein möchte das Duo bei Unternehmen und Steuerberatern schaffen. Mehr dazu im Fachbeitrag in unserer Beilage „PLATOW Recht“ am Mittwoch (10.2.).

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