Behördengang in Corona
Allein vor dem Gedanken, eine deutsche Behörde in Corona aufsuchen zu müssen, graut einem. Aber die sich bedrohlich neigende Umschreibefrist für den bald für alle obligatorischen EU-Führerschein (Jahrgänge 1953-58 bis 19.1.22) erlaubt wenig Aufschub. Die bei Führerscheinen vor 1999 erforderliche „Karteikartenabschrift“ der ursprünglichen Führerscheinstelle, in unserem Fall der niedersächsische Heidekreis, war online schnell geordert und ward postwendend zugestellt.
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