Schienenverkehr

Bahn – Doppelte Schlappe für Seiler

_ Die bitteren Niederlagen für Martin Seiler waren abzusehen. Nach dem Arbeitsgericht Frankfurt a. M. hat auch das Hessische Landesarbeitsgericht den Eilantrag der Deutschen Bahn auf einstweilige Verfügung gegen die GDL-Streiks am Freitag abgewiesen. Zwar sah auch das Gericht die von der GDL geforderte Klausel zur Umsetzung ihrer Tarifverträge für alle ihre Mitglieder als rechtswidrig an, wertete sie aber nicht als Streikziel.

Die Bahn zeigte sich davon enttäuscht, ist der Arbeitskampf von Claus Weselsky juristisch doch damit vorerst nicht zu stoppen. Cargo und der Personenverkehr werden wohl bis Dienstag bestreikt. Der Bahn blieb nur, mit mehr Fernzugangebot übers Wochenende (30 statt 25% der Züge) den Ausfall für Kunden und Konzern etwas einzugrenzen.

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