EZB-Anleihekäufe – Schallende Ohrfeige aus Karlsruhe

EZB-Tower in Frankfurt
EZB-Tower in Frankfurt © CC0

_ Ultra Vires. Mit diesem vernichtenden Verdikt in schönstem Juristen-Latein hat das Bundesverfassungsgericht den beiden europäischen Institutionen, EuGH und EZB, bescheinigt, dass sie im Umgang mit dem in Deutschland heftig umstrittenen Staatsanleihekaufprogramm PSPP (Public Sector Purchase Programme) ihre Kompetenzen überschritten haben.

Nach Ansicht der Verfassungsrichter haben EZB und EuGH bei ihren Beschlüssen nicht ausreichend die Verhältnismäßigkeit ihrer Entscheidungen auf die damit verbundenen wirtschaftspolitischen Auswirkungen geprüft und dargelegt. Damit gab der Zweite Senat unter Vorsitz des scheidenden Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle mehreren Verfassungsbeschwerden mit sieben zu eins Stimmen teilweise statt.

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