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UEFA droht Ärger wegen verbotener Werbung bei CL-Finale

Heineken Bier
Heineken Bier © Pixabay CCO

_ Das Champions League-Finale zwischen Liverpool und Real Madrid am 28.5. in Paris dürfte nicht nur wegen der Fan-Randale beim Einlass ein Nachspiel haben. Mit einer in Frankreich so bisher nicht eingesetzten Bandentechnologie hat die UEFA erstmals versucht, das in Frankreich im seit Jahren umstrittenen Loi Evin festgelegte Werbeverbot für Alkohol bei Sportveranstaltungen zu umgehen. Für die Bandenwerbung kassiert die europäische Fussballvereinigung in der Regel 3 Mio. bis 4 Mio. Euro je Sponsor. 

Beworben wurde Heineken, was mit bloßem Auge im Stadion nicht erkennbar war. Auch in den Fernsehaufzeichnungen wurde die Bierwerbung technisch geschickt rausgeschnitten. Zu sehen war sie allerdings mit Fotokameras, wie etwa die Aufnahmen von Getty aus dem Stade de France belegen. Die kämpferische, 1872 von Louis Pasteur mitgegründete Association Addictions France, die sich im Kampf gegen Drogen jeder Art engagiert, dürfte sich für den Fall bereits interessieren. Heineken, für die die Werbung zu einem Eigentor werden könnte, hat bereits Erfahrung mit dem Loi Evin. Die Niederländer, mit einem Marktanteil von rd. 13% zweitgrößte Brauereigruppe der Welt, mussten ihren Namen bereits aus von ihnen gesponsorten Events wie der europäischen Rugby-Meisterschaft streichen („H Champion Cup“).

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