Versicherer

Assekuranz zieht im Rechtsstreit mit Gastronomen den Kürzeren

_ Für einige Versicherer wird es in der Corona-Pandemie doch noch ungemütlich. Betroffen sind vor allem Gesellschaften, die sich bislang bei der Deckungszusage aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) quer gestellt haben (s. PLATOW v. 10.4.). Jetzt hat das Landgericht München zugunsten der in der Corona-Krise schwer geplagten Gastro-Branche entschieden.

Konkret ging es um die Klage des Wirts des Münchener Augustiner-Kellers, einer Gaststätte mit angeschlossenem Biergarten und 5 000 Plätzen. Dieser hatte – wie alle bayerischen Gastronomen – während des Lockdowns aufgrund einer Allgemeinverfügung der Landesregierung schließen müssen…
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