Zahlungsdiensterichtlinie II schließt Regelungslücken

Die europäische Zahlungsdiensterichtlinie (ZDR II) bringt neue Vorschriften für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU. Die Richtlinie erweitert vor allem den Kreis der Zahlungsdienste, für die Anbieter eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis benötigen und schränkt die Ausnahmen ein. ZDR II soll Anfang 2015 verabschiedet werden. „Schon jetzt sollten sich allerdings Anbieter auf die neuen Regelungen einstellen“, rät Marc Pussar, Rechtsanwalt bei SKW Schwarz in Frankfurt.

Die neue Richtlinie soll den technischen Innovationen und dem raschen Wachstum elektronischer und mobiler Zahlungsdienste begegnen. Seit die erste Zahlungsdiensterichtlinie 2009 in Deutschland umgesetzt wurde, haben sich zahlreiche neue Zahlungsmittel entwickelt. „Die damit zusammenhängenden Regelungslücken möchte die EU nun schließen, um Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleiten“, so Pussar. Für alle Anbieter von Zahlungsmitteln sollen gleichwertige Geschäftsbedingen gelten, um einen fairen Wettbewerb und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Verbraucher sicherzustellen. ZDR II reagiert nicht nur auf innovative Zahlungsmittel, sondern auch auf die Erfahrungen mit der alten Richtlinie. Unter ZDR I wurden zahlreiche Geschäftsmodelle so gestaltet, dass sie unter Ausnahmebedingungen fielen und erlaubnisfrei waren. ZDR II fasst die Ausnahmen nun enger und unterbindet damit Gestaltungen, die bisher eine BaFin-Erlaubnis entbehrlich machten. „Da es erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen hat, ob eine BaFin-Erlaubnis erforderlich ist, sollten Geschäftsmodelle frühzeitig auf die Auswirkungen der ZDR II geprüft werden“, erläutert Pussar.

Zukünftig fallen auch Dienstleister, die zwischen Händlern und Banken des Käufers stehen (sog. dritte Zahlungsdienstleister) unter die Zahlungsdiensterichtlinie. Dazu zählen Anbieter wie z. B. PayPal oder Click-and-buy. „Diese Anbieter werden künftig den gleichen Regulierungs- und Aufsichtsstandards unterliegen wie alle anderen Zahlungsdienstleister“, sagt Pussar. Indem die neue Richtlinie auch innovative Zahlungsmittel erfasst, die künftig der Finanzaufsicht unterstellt sind und in Deutschland einer gesetzlichen Erlaubnis bedürfen, erweitert sie die Reichweite der Finanzaufsicht erheblich. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hofft, dass die ZDR II zu neuen Akteuren auf dem Zahlungsdienstemarkt führt. „In der Praxis sollten Anbieter, die bislang keine Erlaubnis der BaFin brauchen, prüfen, ob dies für sie so bleibt“, resümiert Pussar.

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