(27.1.2012) 

Lange war die klassische Rentenversicherung die erste Wahl für Anleger, die sicher vorsorgen wollten. Mit der Absenkung des Garantiezinses um 0,5% auf insgesamt 1,75% für Verträge, die seit dem 1.1.2012 abgeschlossen werden, ist das ohnehin renditearme Produkt
noch einmal unattraktiver geworden. Auch wenn sich die prognostizierte Gesamtzahlung – also die Garantie plus Überschüsse – zum Laufzeitende nicht merklich verändert, fällt die Untergrenze der zu erwartenden Zahlungen in Zukunft deutlich geringer aus. Je länger die Laufzeit des Vertrages ist, umso deutlicher wird der Unterschied.

Als Alternativen haben die Produktanbieter fondsgebundene Versicherungen mit Garantiefonds auf den Markt gebracht. Im Vergleich zu einer Direktanlage fallen bei Fondspolicen oft höhere Kosten an, wenn die Police mit weiteren Versicherungskomponenten wie Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitsschutz gekoppelt ist, erklärt Markus Sobau, Geschäftsführer der Cofina Finanzplanung. Der Anlageteil der Police – also das Guthaben, das in den Fonds wandert – geht aber ebenfalls ins Geld. Daher gelte es bei allen Vertragsabschlüssen, auf Verwaltungskosten und Managementgebühren der Fonds zu achten oder gleich auf kostengünstige Exchange Traded Funds (ETF) zu setzen.

Steuerlich bietet die Fondspolice dem Anleger durchaus einen Vorteil. Im Fall einer Kapitalauszahlung des Vertragsvermögens kann das Halbeinkünfteverfahren greifen. Das gilt, sofern der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat und die Ausschüttung erst ab dem 62. Lebensjahr erfolgt. Treffen diese Kriterien zu, ist lediglich die Hälfte der erzielten Erträge steuerpflichtig und mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Hat der Anleger am Ende der Vertragslaufzeit keinen akuten Geldbedarf, bieten viele Versicherer die Möglichkeit, das Kapital in der Police zu belassen und den Ablauf um ein oder mehrere Jahre in die Zukunft zu verlegen. Der Vorteil besteht dann in einer weiterhin steuerfreien Anlage ohne Freistellungsauftrag – und zwar so lange, bis eine teilweise oder vollständige Entnahme erfolgen soll. Dann muss der jeweils anteilige Gewinn des entnommenen Betrags nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert werden.

Wählt der Anleger eine monatliche Auszahlung, kann er die noch vorteilhaftere Ertragsanteilbesteuerung nutzen. Hier richtet sich der Steueranteil nach dem Alter des Anlegers bei Zahlungsbeginn. So muss zum Beispiel ein 65-jähriger Anleger auf den monatlichen Auszahlungsbetrag derzeit lediglich einen Anteil von 18% versteuern – mehr nicht. Aus steuerlicher Sicht kann die Anlage in eine Fondspolice also lohnen.