Äußerungen der Mitarbeiter in sozialen Netzwerken
Die Nutzung von Facebook, Twitter und Co. geht nicht spurlos am Arbeitsleben vorbei. Was kann der Arbeitgeber tun, wenn sich Mitarbeiter auf diesen Plattformen negativ über das Unternehmen oder Kollegen äußern? Erst kürzlich hat das Bundesarbeitsgericht die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters für unwirksam erklärt, der in einem auf Facebook und Youtube veröffentlichten Video fehlende Sicherheitsvorkehrungen und einen Mangel an Fachkräften im Unternehmen behauptet hatte. Die Anforderungen an Kündigungen sind in solchen Fällen hoch. „Ein Mitarbeiter darf den Ruf des Arbeitgebers nicht schädigen, sachliche Kritik ist aber erlaubt“, so Frank Weberndörfer, Partner bei Norton Rose Fulbright. „Die Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers wird oft höher bewertet als die Arbeitgeberinteressen. Formalbeleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen sowie ehrverletzende Äußerungen sind jedoch nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Eine Abmahnung oder eine Kündigung kann in einem solchen Fall gerechtfertigt sein.“
So bestätigte das LAG Hamm die fristlose Kündigung eines Azubis, der auf seinem Facebook-Profil den eigenen „Arbeitgeber“ als „Menschenschinder und Ausbeuter“ und sich selbst als „Leibeigenen“, der „dämliche Scheiße für Mindestlohn -20% erledigen“ müsse, bezeichnete. Zu unterscheiden ist dabei, ob der Mitarbeiter die Äußerung im Netz öffentlich „postet“ oder sich aber im privaten Bereich äußert, z. B. per E-Mail oder Facebook-Nachricht. Lediglich in letzterem Fall darf der Mitarbeiter wohl von einer vertraulichen Kommunikation ausgehen. „Der Arbeitgeber sollte ein entsprechendes Fehlverhalten grundsätzlich zunächst abmahnen“, rät Weberndörfer. „Dies ist nur entbehrlich, wenn die Hinnahme des Verhaltens für den Mitarbeiter erkennbar ausgeschlossen war.“ Der Mitarbeiter kann auch zur Korrektur der Äußerung oder zum Schadensersatz aufgefordert werden. „Schon bevor derartige Probleme auftauchen, ist es sinnvoll im Unternehmen Regelungen über die Nutzung von Social Media einzuführen“, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Social Media Guidelines können verbindliche Regelungen über die Nutzung im betrieblichen Bereich enthalten. In Bezug auf die private Kommunikation können diese nur, aber immerhin Handlungsempfehlungen und Hinweise auf die oben beschriebenen rechtlichen Grenzen aufführen sowie Mitarbeiter für die spezifischen Gefahren sozialer Netzwerke sensibilisieren.“ Bei Einführung solcher Guidelines sind allerdings etwaige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten, so dass es sich empfiehlt, fachliche Beratung hinzuzuziehen.
ARTIKEL DIESER AUSGABE
Gesetzliche Preisanpassungsklauseln auf dem Prüfstand
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt das gesetzliche Preisanpassungsrecht der Energiewirtschaft unter die Lupe. Nach Ansicht des Generalanwalts am EuGH ist § 5 Absatz 2 der Grundversorgungsverordnung... mehr
Plan.Net wird mit Baker zur führenden Digitalagentur
Baker & McKenzie hat die Plan.Net Gruppe, eine Tochter der Werbeagenturgruppe Serviceplan, beim Erwerb der E-Commerce-Agentur hmmh beraten. Die Partner Udo Henkel, Dorothee Prosteder... mehr
Varengold Bank emittiert CoCo-Bonds mit Hilfe von Allen & Overy
Die Varengold Bank hat als eines der ersten deutschen Kreditinstitute sogenannte Contingent Convertible Bonds („CoCo-Bonds“) emittiert, die bankaufsichtsrechtlich als zusätzliches... mehr
Freshfields begleitet PPP-Grossprojekt zum A7-Ausbau
Freshfields Bruckhaus Deringer hat ein Konsortium aus Hochtief PPP Solutions, dem institutionellen Investor Dutch Infrastructure Fund (DIF) und dem mittelständischen norddeutschen Bauunternehmen... mehr
Pöllath berät Brockhaus Private Equity III bei Transaktions-Premiere
Brockhaus Private Equity III hat seine erste Transaktion abgeschlossen. Der branchenübergreifende Fonds hat eine Mehrheitsbeteiligung an der J&S GmbH Automotive Technology (J&S)... mehr
CMS und Clifford bei Atlantic-Haus-Verkauf aktiv
Die Immobilien-Investmentgruppe Cityhold hat mit Unterstützung von CMS Hasche Sigle das Atlantic-Haus in Hamburg erworben. Verkäufer ist ein Fonds der schweizerischen Großbank UBS,... mehr
EU erzielt Einigung über Regelungen für Investor-Staat-Streitigkeiten
"Die EU-Kommission hat am 28.8. eine Verordnung mit neuen Regelungen für die Behandlung von Streitfällen mit den Handelspartnern der EU im Zusammenhang mit EU-Investitionsabkommen veröffentlicht.... mehr
Schärfere Regeln bei Selbstanzeige für Steuerbetrüger
"Das Finanzministerium hat in der vergangenen Woche einen Entwurf vorgelegt, mit dem von 2015 an strengere Vorgaben zur strafbefreienden Selbstanzeige umgesetzt werden. Der Referentenentwurf... mehr
Erneuter Waschgang für den Grauen Kapitalmarkt
Der Graue Kapitalmarkt stand schon häufig im Fokus des Gesetzgebers. Nun sollen mit dem Kleinanlegerschutzgesetz, das als Referentenentwurf vom 28. Juli 2014 vorliegt, die letzten Rückzugsfelder... mehr
Mayer Brown erweitert Baking-Team
Die Kanzlei Mayer Brown hat ihre deutsche Praxis im Bereich Banking & Finance ausgebaut: Patrick Scholl wechselte zum 1.9. als Partner in das Frankfurter Büro und verstärkt den Bereich... mehr